Definitionen

Hier finden Sie die genauen Definitionen für die in den Gleisplänen verwendeten Symbole und Farben. Dies ist noch nicht in allen Plänen umgesetzt, dies wird jedoch nach und nach erfolgen.
Die hier genannten Definitionen lassen sich auf die allermeisten Stadt-, Straßen- und U-Bahnnetze anwenden. Nur in einzelnen Fällen kann es zu Abweichungen kommen, die in der jeweiligen Zeichenerklärung beschrieben ist.



Linien und Betriebszeiten

Bahnsteige

Strecken

Linien und Betriebszeiten

Endhaltestelle

Als Endhaltestelle wird immer die äußerste, von der jeweiligen Linie angefahrene Haltestelle betrachtet, unabhägig davon, wie häufig sie bedient wird. Damit unterscheidet sich die Darstellung oftmals von der in den offiziellen Liniennetzplänen.
Die Betriebszeiten geben an, in welchem Zeitraum die Haltestelle durchgängig angefahren wird.

Zwischenendhaltestelle

Hier enden Bahnen, die nicht bis zur Endhaltestelle durchfahren. Der Pfeil gibt an, aus welcher Richtung die Haltestelle von den hier endenden Bahnen angefahren wird.
Die Betriebszeiten geben an, in welchen Zeiträumen Fahrten hier enden und beginnen. Das kann sich durchaus mit den Betriebszeiten der Endhaltestellen überschneiden, beispielsweise wenn nur jede zweite Bahn hier endet.
Zeiten, zu denen nur durchfahrende Bahnen an dieser Haltestelle halten, sind nicht angegeben.

Betriebszeiten

Die angegebenen Betriebszeiten sollen einen groben Überblick darüber geben, zu welchen Zeiten bestimmte Strecken und Haltestellen von der jeweiligen Linie bedient werden. Dazu wird die Darstellung der Betriebszeiten stark vereinfacht, denn ein Gleisplan kann und soll keinen Fahrplan ersetzen. So sind die Zeiten auf volle Stunden gerundet. Nicht berücksichtigt sind außerdem Einzelfahrten sowie Ein- und Ausrückfahrten.

Linienwege

Einzelfahren sowie Ein- und Ausrückfahrten sind bei den Linienwegen nicht berücksichtigt.

10 Linienweg von morgens bis abends bedient.
10 Linienweg Tag und Nacht bedient.
[10] Linienweg nur zweitweise bedient.
{10} Linienweg nur nachts bedient.
(10) alternativer Linienweg, die Linie bedient zwei verschiedene Strecken.

Bahnsteige

Hochflurbahnsteig

Die genaue Bahnsteighöhe variiert von Netz zu Netz und liegt üblicherweise zwischen 80 und 100 cm ab Schienenoberkante.
In Hochflurbahnen kann stufenlos eingestiegen werden.

Beispiel: Düsseldorf - Werstener Dorfstraße

Niederflurbahnsteig

Die genaue Bahnsteighöhe variiert auch hier von Netz zu Netz und liegt üblicherweise zwischen 25 und 35 cm ab Schienenoberkante.
In Niederflurbahnen kann stufenlos eingestiegen werden.

Beispiel: Dresden - Neustädter Markt

Zustieg auf der Straße

Der Zustieg erfolgt ebenerdig von der Fahrbahn aus über Stufen.

Beispiel: Dresden - Heinrich-Schütz-Straße

Überfahrbarer Niederflurbahnsteig

Bei dieser Mischform ist der Niederflubahnsteig in die Fahrbahn eingebaut. So ist ein stufenloser Einstieg in Niederflurbahnen auch dort möglich, wo der Platz für einen kompletten Bahnsteig nicht ausreicht.

Beispiel: Dresden - Jüngststraße

ebenerdiger Zustieg

Der Zustieg zur Bahn erfolgt erfolgt von ebener Erde, von einer Bordsteinkante oder einem flachen Bahnsteig aus über Stufen. Die Einstiegshöhe liegt damit zwischen 0 und maximal 15 cm über Schienenoberkante.

Beispiel: Nürnberg - Hauptbahnhof

Mittelflurbahnsteig

Ein Bahnsteig mit Sonderhöhe zwischen Nieder- und Hochflur. Diese Variante findet sich nur in wenigen Netzen.

stillgelegter Bahnsteig

Der Bahnsteig wird nicht mehr verwendet. Dargestellt werden nur stillglegte Bahnsteige, von denen es sichtbare Spuren gibt. Ebenerdige Zustiege (braun) und Zustiege auf der Straße (blau) werden somit in aller Regel aus den Plänen gestrichen, wenn diese stillgelegt werden.

Bahnsteig außer Betrieb

Der Bahnsteig wird nicht im Linienverkehr angefahren, kann jedoch bei Umleitungen verwendet werden.

Bahnsteig nur von ein- und ausrückenden Bahnen bedient

Der Bahnsteig wird nur von Bahnen angefahren, die aus dem Betriebshof aus- oder in diesen einrücken. Auf dem regulären Linienweg wird dieser Bahnsteig nicht bedient. In aller Regel halten Bahnen hier nur in Tagesrandlagen.

Strecken

Gleis auf der Straße

Bahnen und Straßenverkehr teilen sich den Straßenraum. Dies gilt auch dann, wenn der Straßenverkehr auf Anwohner, Lieferanten, Taxis, Busse und / oder Fahrräder beschränkt ist.

Beispiel: Düsseldorf - Bilker Kirche

Gleis auf eigener Spur

Das Gleis liegt in einer gepflasterten oder asphaltierten Trasse und ist durch Markierungen, Bordsteinkanten, Blumenkübel, Fahrleitungsmasten und ähnlichem vom übrigen Straßenverkehr getrennt. Die Mitbenutzung durch Busse kann möglich sein. Eine Benutzung durch übrige Straßenfahrzeuge ist nicht vorgesehen aber prinzipiell möglich. Fußgänger können und dürfen die Gleise an nahezu jeder Stelle überqueren, für Fahrzeuge gibt es zahlreiche Kreuzungsmöglichkeiten.

Gleis auf eigener Trasse

Das Gleis liegt im Schotter-, Rasen- oder Sedumbett. Eine Überqueren der Trasse ist für Fußgänger und Straßenfahrzeuge nur an definierten Stellen möglich. Diese sind entweder ampelgeregelt oder der Schienenverkehr hat Vorrang.
Variante: Das Gleis liegt in Pflaster oder Asphalt und ist mit durchgehenden Abtrennungen vom übrigen Verkehr getrennt. Die Benutzung durch Straßenfahrzeuge ist nicht möglich.

Beispiel: Frankfurt (Main) - Friedrich-Ebert-Anlage

Gleis auf ÖPNV-Trasse

Die Gleistrasse ist durch Abstand oder durchgehende Abtrennungen (Hecken, Zäune) vom übrigen Verkehr getrennt. Das Gleis liegt in Aspahlt oder Pflaster und wird durch Busse mitbenutzt.

Beispiel: Oberhausen - Neue Mitte

Gleis auf unabhängiger Trasse

Die Gleistrasse ist durch Abstand oder durchgehende Abtrennungen (Hecken, Zäune) vom übrigen Verkehr getrennt. Kreuzungen sind als Bahnübergänge ausgeführt, an denen der Schienenverkehr Vorrang hat.
Anmerkung: Sehr kurze Abschnitt werden im Gleisplan nicht gekennzeichnet. Der Übergang zum Gleis auf eigener Trasse ist oft nicht klar zu definieren.

Beispiel: Berlin - Dahlem Dorf

Gleis in der Fußgängerzone

Das Gleis liegt in einer Fläche, die vorrangig von Fußgängern benutzt wird. Eine bauliche Trennung besteht nicht. Entscheidend für die Einordnung als Fußgängerzone ist der Charakter der Straße, nicht die Beschilderung.

Beispiel: Bremen - Obernstraße

Gleis im Tunnel

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